AGB's - müla-vertrieb

24.03.2024
Hygienebekleidung von müla, eine saubere Sache
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
§1 Geltung der Bedingungen
 
     
  1. Die      Lieferungen, Leistungen und Angebote von müla - Vertrieb erfolgen      ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht      nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder      Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen      Einkaufsbedingungen des Käufers wird  hiermit widersprochen.
    Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir      sie schriftlich bestätigen.
  2.  
  3. Diese      Verkaufsbedingungen sind ab 01.07.2004 gültig.
         
         
 
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
 
     
  1. Die      Angebote von müla - Vertrieb in Preislisten und Inseraten sind      freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für müla - Vertrieb erst      nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur      auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
  2.  
  3. Die      Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse,      Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und      stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden      schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.      
  4.  
  5. Überschreitet      ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer      Lieferverpflichtung entbunden.
          
 
§ 3 Preise
 
     
  1. Die      Preise verstehen sich in CHF = Schweizer Franken. Diese werden für      Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie      Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.      
  2.  
  3. Die      Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich      Transportkosten, exkl. MwSt.
         
         
 
§ 4 Zahlung
 
     
  1. Die      Zahlungen sind vom Besteller innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.      Weitere Zahlungsbedingungen, wie abweichende Zahlungsfristen, Skonti,      Spesen, Steuern und Gebühren, müssen schriftlich vereinbart werden.
  2.  
  3. Unberechtigte      Abzüge werden nachbelastet.
  4.  
  5. Ein      Annahmeverweigerungsrecht steht dem Besteller nur bei wesentlichen      Qualitätsmängeln zu.
  6.  
  7. Bei      Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht müla - Vertrieb das Recht      zu, von der Lieferpflicht zurückzutreten.
         
         
 
§ 5 Eigentumsvorbehalt
 
     
  1. Die      gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von müla -      Vertrieb.
         
         
 
§ 6 Versandkosten
 
  1. Bei Bestellungen ab CHF 100.-- Netto - Warenwert liefert müla - Vertrieb  frei Haus, exkl. MwSt.2.     Für Lieferungen unter CHF 50.-- Netto - Warenwert , wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 10.-- erhoben.
  2. Vom Kunden verlangte Expresssendungen gehen voll zu seinen Lasten.
  3. Bei gestiegenen Frachtkosten behält sich müla - Vertrieb ausdrücklich Änderungen vor.
  4. Spezielle Verpackungswünsche werden in Rechnung gestellt. (Preis auf Anfrage)
       
 
§ 7 Liefer- und Leistungszeit
 
     
  1. Termine      und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich      schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter      Lieferfristen und Liefertermine durch müla - Vertrieb steht unter dem      Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von müla - Vertrieb      durch Zulieferanten und Hersteller.
         
         
 
§ 8 Annahmeverzug
 
     
  1. Wenn      der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der      Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu      wollen, kann müla - Vertrieb die Erfüllung des Vertrages verweigern und      Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. müla - Vertrieb ist      berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des      vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen      Schadens vom Käufer zu fordern.
         
         
 
§ 9 Lieferung
 
     
  1. Sichtbare      Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte      Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt müla - Vertrieb      und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen      betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung      sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
         
         
 
§ 10 Gefahrenübergang
 
     
  1. Die      Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport      ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser      Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung      der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine Übernahme der      Transportkosten durch müla - Vertrieb hat keinen Einfluss auf den      Gefahrenübergang.
         
         
 
§ 11 Gewährleistung
 
     
  1. Der      Rücksendung fehlerhafter Ware sind die entsprechenden Lieferscheine- oder      Rechnungkopien beizulegen.
  2.  
  3. Von      der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge ungeeigneter oder      unsachgemässer Verwendung.
  4.  
  5. Eine      Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
  6.  
  7. Alle      im Katalog aufgeführten Angaben sind Richtwerte. Eine Gewährleistung ist      ausgeschlossen.
 


 
§ 12 Haftungsbeschränkung
 
     
  1. Schadensersatzansprüche      aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden      bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns,      als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen      ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.      Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung      abgelehnt.
         
         
 
§ 13 Datenschutz
 
     
  1. müla      - Vertrieb ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im      Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese      vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des      Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
         
         
 
 
§ 14 Gerichtsstand
 
     
  1. Würenlos      ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis      unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis      untersteht dem schweizerischen Recht.
         
         
 
Würenlos, 01.07.2004
müla-Vertrieb
Lättenstrasse 14
5436 Würenlos


info@muela.ch
Bankverbindung: Raiffeisenbank, 5436 Würenlos
                          IBAN: CH69 8080 8001 3943 9093 4
                          Bankenclearing: 80808
                          Postkonto: 50-2919-5
                          SWIFT-Code: RAIFCH22


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