Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von müla - Vertrieb erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
- Diese Verkaufsbedingungen sind ab 01.07.2004 gültig.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Die Angebote von müla - Vertrieb in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für müla - Vertrieb erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.
- Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
- Die Preise verstehen sich in CHF = Schweizer Franken. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
- Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, exkl. MwSt.
§ 4 Zahlung
- Die Zahlungen sind vom Besteller innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Weitere Zahlungsbedingungen, wie abweichende Zahlungsfristen, Skonti, Spesen, Steuern und Gebühren, müssen schriftlich vereinbart werden.
- Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
- Ein Annahmeverweigerungsrecht steht dem Besteller nur bei wesentlichen Qualitätsmängeln zu.
- Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht müla - Vertrieb das Recht zu, von der Lieferpflicht zurückzutreten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von müla - Vertrieb.
§ 6 Versandkosten
- Bei Bestellungen ab CHF 100.-- Netto - Warenwert liefert müla - Vertrieb frei Haus, exkl. MwSt.2. Für Lieferungen unter CHF 50.-- Netto - Warenwert , wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 10.-- erhoben.
- Vom Kunden verlangte Expresssendungen gehen voll zu seinen Lasten.
- Bei gestiegenen Frachtkosten behält sich müla - Vertrieb ausdrücklich Änderungen vor.
- Spezielle Verpackungswünsche werden in Rechnung gestellt. (Preis auf Anfrage)
§ 7 Liefer- und Leistungszeit
- Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch müla - Vertrieb steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von müla - Vertrieb durch Zulieferanten und Hersteller.
§ 8 Annahmeverzug
- Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann müla - Vertrieb die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. müla - Vertrieb ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 9 Lieferung
- Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt müla - Vertrieb und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
§ 10 Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine Übernahme der Transportkosten durch müla - Vertrieb hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 11 Gewährleistung
- Der Rücksendung fehlerhafter Ware sind die entsprechenden Lieferscheine- oder Rechnungkopien beizulegen.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung.
- Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
- Alle im Katalog aufgeführten Angaben sind Richtwerte. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
§ 13 Datenschutz
- müla - Vertrieb ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§ 14 Gerichtsstand
- Würenlos ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Würenlos, 01.07.2004